Dienstag, 5. April 2005

130.000 Euro Schaden durch Scheinvermittlung von Arbeitssuchenden

Anklage in Berlin: Die Staatsanwaltschaft Berlin hat die Verantwortlichen eines privaten Arbeitsvermittlungsunternehmens angeklagt, Mitte 2004 für die Scheinvermittlung von etwa 80 Arbeitssuchenden 20.000 Euro Vermittlungsprovision von der Arbeitsagentur erhalten und den Betroffenen etwa 110.000 Euro Lohn vorenthalten zu haben.
Die Rechtsanwältin Alexia Z. (30), die Bürokauffrau Kirsten H. (37) und der berufslose Vincent F. (28) sollen sowohl die vermittelnde Firma J. in Berlin als auch die -angeblich Arbeitnehmer suchende- Firma E. in Magdeburg betrieben haben. Vornehmlich über das Internet bot die Firma J. die Vermittlung freier sozialversicherungspflichtiger Arbeitsstellen an und leitete 79 Arbeitssuchende an die Firma E. weiter, die mit den Interessenten Arbeitsverträge abschloss. Im Gegenzug überließen die Arbeitssuchenden der Vermittlungsfirma J. den sog. Vermittlungsschein, der der Vermittlungsfirma für jede erfolgreiche Vermittlung ein Honorar von 1.000 Euro von der Arbeitsagentur zusichert.
Unter Vorspiegelung, 79 Arbeitslose in tatsächlich existierende Arbeitsstellen vermittelt zu haben, sollen die Angeschuldigten 79 Vermittlungsscheine bei den regional zuständigen Arbeitsagenturen eingereicht haben. In 20 Fällen erhielten sie dafür je 1.000 Euro Honorar. In den restlichen Fällen kam es nicht zur Auszahlung, da die Agenturen durch die Polizei gewarnt worden waren.
Die Firma E. soll ein Scheinunternehmen ohne wirtschaftlich sinnvolle Tätigkeit gewesen sein, die nicht im Handelsregister eingetragen war und deren angeblicher Firmensitz in Magdeburg nicht existierte. Die „Arbeitnehmer“ wurden an den „Produktionsstätten“ in Berlin und Hamburg dazu eingesetzt, per Hand Ketten aus Plastikperlen und Verlängerungskabel aus Kabeln und Steckern herzustellen. Nach Feierabend wurden die Ketten und Kabel wieder auseinander genommen, um tags darauf erneut zusammen gebaut zu werden. Die vertraglich vereinbarten Löhne wurden nicht gezahlt. Den 79 „vermittelten“ Arbeitslosen -die durch die „Vermittlung“ neben ihrem Vermittlungsschein auch ihren Anspruch auf Arbeitslosenhilfe verloren- wurden etwa 110.000 Euro Lohn vorenthalten.

Die nicht vorbestraften Angeschuldigten, von denen sich Alexia Z. von Ende September 2004 bis Ende März 2005 in Untersuchungshaft befand, bestreiten die Tatvorwürfe. Ihnen droht wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betruges eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr.

Die zuständige Große Strafkammer bei dem Landgericht Berlin entscheidet nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens und einen Termin zur mündlichen Verhandlung.

Keine Kommentare: