Dienstag, 19. April 2005

Familienstreit um Umgang mit Kindern zu Silvester endet einerseits lebensgefährlich, anderseits in Untersuchungshaft

Mitteilung der Berliner Staatsanwaltschaft über eine Anklageerhebung wegen ausufernder Familienstreitigkeiten zu Silvester: Vier Mitglieder einer türkischen Familie, die in der Silvesternacht 2004 zwei Mitglieder einer „verschwägerten“ Familie mit Keulen und Messern lebensgefährlich verletzt haben sollen, wurden wegen gemeinschaftlichen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung angeklagt.
Zwischen dem Maler Kenan A. (36) und seiner Ehefrau Kadime A. (34) war es seit der Trennung im Februar 2004 mehrfach zum Streit gekommen. Dabei soll Kenan A. Kadime A. u.a. mit dem Tod bedroht haben, falls sie ihn endgültig verlasse. Hauptstreitpunkt war jedoch das Umgangsrecht des Vaters mit den gemeinsamen Kindern (2 und 10), wobei die Eheleute an Silvester um den Aufenthaltsort der Kinder zum Jahreswechsel stritten. Kenan A. erschien nachmittags bei seinen Schwiegereltern in Berlin-Charlottenburg, wo sich neben Kadime A. und den Kindern weitere Mitglieder der Familie der Frau zum Feiern versammelt hatten. Während Kadime A. weiteren Streit vermeiden und ihrem Mann die Kinder überlassen wollte, versuchten ihr Vater und ihr Bruder Metin Ay. (43), Kenan A. zu überreden, den Zweijährigen bei seiner Mutter zu lassen. Daraus entwickelte sich ein erstes Gerangel, das für Kenan A. nach einem Faustschlag von Metin Ay. mit einem blauen Auge endete.
Durch die Niederlage gedemütigt, soll Kenan A. seinen Bruder Inan A. (28) und seine Cousins Önder A. (29) und Lider A. (30) um Verstärkung gebeten haben. Für den erneuten „Besuch“ bei Kenans Schwiegereltern sollen die Angeschuldigten sich mit einer Schreckschusswaffe, Messern und Schlagwerkzeugen bewaffnet haben. Gegen 22.00 Uhr soll Kenan. A. telefonisch seiner Frau gedroht haben, dass er jetzt eine Waffe habe, mit der er sie verletzen und ihren Bruder töten werde. Gegen 22.50 Uhr sollen die Angeschuldigten bei Familie Ay. geklingelt und die ihnen entgegentretenden männlichen Mitglieder der Familie Ay. angegriffen haben. Während Cihan Ay. (22) nur eine oberflächliche Stichwunde erlitt, erhielten Metin Ay. und Tekin Ay. (40) u.a. lebensgefährliche Stiche in Bauch bzw. Brust.

Bis auf den nicht vorbestraften Önder A. wurden die Angeschuldigte bereits früher verurteilt. Lider A. wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe, Kenan A. und Inan A. wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte bzw. Fahrens ohne Fahrerlaubnis jeweils zu Geldstrafen. Alle vier Angeschuldigten befinden sich seit dem 1. Januar 2005 in Untersuchungshaft. Sie bestreiten die Tatvorwürfe.

Das zuständige Schwurgericht bei dem Landgericht Berlin entscheidet nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens und einen Termin zur mündlichen Verhandlung.

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