Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz hat einen Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Berliner Naturschutzgesetzes auf den Gesetzgebungsweg gebracht. Das Berliner Landesrecht soll an das Bundesnaturschutzgesetz angepasst werden, um die europarechtlichen Anforderungen zu erfüllen.
In der vorliegenden Presseerklärung heißt es zum Inhalt des Entwurfs:
"Der Gesetzentwurf setzt auf einen kooperativen Naturschutz. Diesem Anspruch folgend wird erstmals das Instrument des Vertragsnaturschutzes ins Berliner Naturschutzgesetz eingeführt: Damit werden vertragliche Vereinbarungen mit Landnutzern zum Schutz der Natur möglich, die an die Stelle ordnungsbehördlichen Vorgehens gesetzt werden können. Im Gesetz werden Anforderungen an die Umweltbildung und Umwelterziehung formuliert, um durch qualifizierte Information der Bevölkerung die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege nahe zu bringen.
Mit dem Ökokonto soll das Verfahren zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft spürbar vereinfacht werden. So sollen Naturschutzmaßnahmen, die ohne öffentlich-rechtliche Verpflichtung bereits im Vorgriff auf Eingriffsvorhaben durchgeführt werden, später als Kompensation anerkannt werden können. Darüber hinaus wird durch Zusammenlegung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen die Prüfung der Zulässigkeit eines Eingriffs flexibler und pragmatischer gestaltet.
Eine Neuerung stellt die Pflicht Berlins zur Schaffung eines länderübergreifenden Netzes verbundener Biotope (Biotopverbund) dar, das mindestens 10 % der Landesfläche umfassen soll und der nachhaltigen Sicherung von heimischen Tier- und Pflanzenarten dient. Eine neue Kategorie von Schutzgebieten wird hierdurch allerdings nicht begründet. Grundlage für den Biotopverbund bilden vor allem bisher bereits geschützte Flächen, soweit sie für die Ziele des Biotopverbundes die geeignete Qualität aufweisen. Berlin stimmt sich bezüglich der räumlichen und funktionalen Aspekte mit dem Land Brandenburg ab.
Das Verhältnis von Landwirtschaft und Naturschutz wird neu definiert. Dazu werden entsprechend den Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes Anforderungen an die gute fachliche Praxis in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft aus naturschutzfachlicher Sicht formuliert.
Über die genannten bundesgesetzlichen Verpflichtungen hinaus wird die Novelle genutzt, um bestehende Regelungen im Hinblick auf eine Verbesserung der Praktikabilität und der Verwaltungsvereinfachung fortzuschreiben bzw. zu modernisieren. Der Gesetzentwurf verfolgt insoweit auch das Ziel, durch Verschlankung und Vereinfachung von Genehmigungsverfahren Berlin als Standort für Investitionen attraktiv zu erhalten."
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