Mittwoch, 20. April 2005

Finanzgericht Düsseldorf: Arbeitszimmer in Wohnung eines Lehrers und Schulleiters u.U. absetzbar

Das NRW-Justizportal weist auf eine aktuelle Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf vom 08.04.2005 hin, wonach ein Lehrer und Schulleiter sein privates Arbeitszimmer steuerlich absetzen kann, wenn ihm in der Schule zwar für die Verwaltungs- nicht aber für die Lehrtätigkeit ein Zimmer in der Schule zur Verfügung steht und zudem durch Temperaturabsenkung außerhalb der Schulstunden ab 13:30 Uhr eine Unterrichtsvorbereitung in der Schule nicht möglich ist. Die Entscheidung des 11. Senats des Finanzgerichts Düsseldorf 11 K 378/05 E ist veröffentlicht.

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