Jugendstrafverfahren in Rheinlandpfalz werden häufiger durch Diversionsverfahren beendet. Diversion bedeutet Umleitung. Es ist eine Sammelbezeichnung für ambulante Behandlungs/Erziehungsmaßnahmen in Fällen minderschwerer Kriminalität zur Vermeidung eines (weiteren) förmlichen Verfahrens.
„Mehr als die Hälfte der Ermittlungsverfahren gegen straffällig gewordene Jugendliche wird in Rheinland-Pfalz durch die Verhängung erzieherischer Maßnahmen seitens der Staatsanwaltschaft erledigt, ohne dass sich die Gerichte mit dem Fall beschäftigen müssen.“ Dies erklärte Justizminister Herbert Mertin.
Mertin erläuterte, bei leichteren strafrechtlichen Verfehlungen Jugendlicher und Heranwachsender werde von einem förmlichen richterlichen Verfahren abgesehen, wenn erzieherische Maßnahmen als ausreichend und gegenüber strafrechtlichen Sanktionen vorzugswürdig erscheinen, so der Minister. Dieses Diversionskonzept sei im September 1987 in Rheinland-Pfalz als erstem Bundesland landesweit eingesetzt worden. Es ermögliche, in kürzester Zeit nach der Tat individuell auf die junge Täterin bzw. den jungen Täter einzuwirken und damit einer erneuten Straffälligkeit entgegenzuwirken. Als Beispiele für solche erzieherische Maßnahmen nannte der Minister die Teilnahme am Verkehrsunterricht, die Kranken- und Altenpflege oder Aufräumarbeiten zum Natur- und Landschaftsschutz.
Im Jahr 2004 seien so landesweit 10.855 bzw. rund 52 Prozent aller 20.999 anklagefähigen Verfahren in Jugendsachen ohne ein Gerichtsverfahren erledigt worden, erklärte Mertin. Dies bedeutete gegenüber dem Vorjahr (10.298 bzw. ebenfalls rund 52 Prozent von 19.795 Verfahren) eine Steigerung um 5,4 Prozent, gegenüber dem Jahr 1995 (5.481 Verfahren) sogar eine Verdoppelung. Im Jahre 1990 seien noch weniger als ein Drittel, im Jahre 1985 gar nur 15,6 % der Jugendverfahren durch erzieherische Maßnahmen erledigt worden. Zur vollständigen Mitteilung des Justizministerium von Rheinland-Pfalz.
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