Montag, 25. April 2005

Nebentätigkeit des Finanzbeamten: Mitwirkung bei Steuerhinterziehung

Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz
hat die Entfernung eines Finanzbeamten aus dem Landesdienst bestätigt, nachdem dieser doppelt unerlaubte Steuerberatung betrieben hatte, nämlich Beratung ohne Erlaubnis und dann noch Mitwirkung bei Steuerhinterziehung. Jetzt ist er kein Beamter mehr. Der vollständige Pressebericht steht hier.

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