Oberlandesgericht Naumburg - Pressemitteilung Nr.: 008/05: In der oben genannten Strafsache gegen drei Angeklagte aus Magdeburg hatte der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Naumburg am 16. Dezember 2003 das Urteil verkündet.
Der Angeklagte W., der zur Tatzeit noch Heranwachsender war, war unter Anwendung von Jugendstrafrecht zu einer Jugendstrafe von 2 Jahren verurteilt worden.
Im Ergebnis der Beweisaufnahme waren die Richter des Strafsenats zu der Überzeugung gelangt, dass die Angeklagten H und W der Beteiligung an den vier Brandstiftungsdelikten in Magdeburg, die Gegenstand der Anklageschrift des Generalbundesanwalts waren, schuldig sind.
Dabei handelt es sich um einen Brandanschlag gegen eine Daimler Chrysler Niederlassung in Magdeburg vom 21. August 2001, bei der zwei PKW der Marke Mercedes ausgebrannt sind, und um einen Brandanschlag in der Nacht vom 17. auf den 18. Februar 2002 auf zwei Fahrzeuge der Deutschen Telekom in Magdeburg.
Ferner handelt es sich um zwei versuchte Brandanschläge vom 18. März 2002, die sich gegen das Gebäude des Landeskriminalamts Sachsen-Anhalt und gegen eine Dienstfahrzeug des Bundesgrenzschutzes in Magdeburg gerichtet haben.
Auf die Revision des nach Jugendstrafrecht verurteilten Angeklagten W ist das Urteil des Oberlandesgerichts vollumfänglich aufgehoben worden. In dieser Sache ist eine erneute Beweisaufnahme erforderlich.
Die erneute Hauptverhandlung vor dem 2. Strafsenat des OLG Naumburg beginnt am 05.04.2005. Die Verhandlungstermine sind bis zum 28.06.2005 im Sicherheitstrakt des Justizzentrums Halle terminiert.
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