Freitag, 8. April 2005

OLG Karlsruhe: Vermieterpfandrecht nicht durch Schlossaustausch durchsetzen

Das OLG Karlsruhe - Urteil vom 11.02.2005 - 10 U 199/03 -: Wenn der Vermieter von Büroräumen nach Auszug des Mieters mit unvollständiger Räumung die Schlösser austauscht, handelt er unbefugt und kann auch keine Miete mehr vom ehemaligen Mieter verlangen, weil er dem Mieter durch den Austausch der Schlösser keinen Zugang mehr ermöglicht. Die Einzelheiten stehen hier in der Pressemeldung des OLG Karlsruhe.

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