Donnerstag, 14. April 2005

Schlechte Aussichten für Anschlussförderung im Berliner Sozialen Wohnungsbau

Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin hat am 13. April 2005 – VerfGH 17 A/05 – einen Eilantrag abgelehnt, eine vorläufige Fortführung der finanziellen Förderung bis zu einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs über eine noch zu erhebende Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Berlin und des Oberverwaltungsgerichts Berlin zu beschließen, mit denen die Verwaltungsgerichte den auf Fortführung der Anschlussförderung gerichteten verwaltungsgerichtlicher Eilrechtsschutzantrag zurückgewiesen hatten. Einzelheiten hier

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