NRW-Justizportal: Berlin (dpa) - Die Union setzt sich dafür ein, dass bei schriftlich vorliegenden Patientenverfügungen jederzeit der Widerruf eines früher geäußerten Willens auch mündlich möglich sein muss. Der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Wolfgang Bosbach, sagte in einem dpa-Gespräch, «eine weit reichende Vorabfestlegung, die in Unkenntnis eines späteren Krankheitsverlaufs getroffen wurde, muss zu jeder Zeit auch mündlich zurückgenommen werden können». In einer «konkreten Situation» müsse der «akute Wille» Vorrang haben, betonte der Jurist.
Bosbach äußerte die Vermutung, dass mit dem inzwischen zurückgezogenen Gesetzentwurf von Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) ein Fall wie der der verstorbenen amerikanischen Wachkoma- Patientin Terri Schiavo auch in Deutschland möglich gewesen wäre. Die Patienten-Verfügung müsse in jedem Fall schriftlich vorliegen. «Ich bin sehr froh, dass Frau Zypries ihren Gesetzentwurf, der auch Wachkoma- und Demenzpatienten betroffen hätte, zurückgenommen hat.»
Die Schriftform der Patientenverfügung solle verbindliche Regelungen nur im Fall von irreversibel tödlich verlaufenden Krankheiten und in der Sterbephase enthalten. «Die Erforschung des mutmaßlichen Willens des Patienten durch Dritte sollte nicht Richtschnur sein.» Wenn es keine entgegenstehende schriftliche Verfügung des Patienten gebe, müssten die Ärzte alles in ihrer Macht stehende tun, um Leben zu erhalten. «Niemand hat das Recht, sich zum Herrn über Leben und Tod aufzuschwingen», sagte Bosbach.
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