Donnerstag, 7. April 2005

Wenn Richter nicht entscheiden wollen - das Bundesverfassungsgericht versucht zu helfen

Das Bundesverfassungsgericht: Die Verfassungsbeschwerde (Vb) eines Strafgefangenen gegen die Untätigkeit des Landgerichts (LG) Hamburg in einer ihn betreffenden Vollzugssache war erfolgreich. Die 1. Kammer des Zweiten Senats stellte fest, dass die Untätigkeit des LG den Beschwerdeführer (Bf) in seinem Recht auf effektiven Rechtsschutz verletzt. - Bescluss vom 29. März 2005 – 2 BvR 1610/03 – Mehr in der Pressemitteilung und im Beschluss.

Keine Kommentare: