Freitag, 22. April 2005

Zum Nachweis einer Ordnungswidrigkeit nach Konsum von Cannabis

Martin Krause hat in www.hrr-strafrecht.de einen kritischen Aufsatz zur Ordnungswidrigkeit gem. § 24a Abs. 2 StVG nach dem Konsum von Cannabis - zugleich Besprechung von BVerfG, Az. 1 BvR 2652/03, Beschluss vom 21.12.2004 = HRRS 2005 Nr. 304 veröffentlicht. Der Aufsatz beschäftigt sich der Frage, ob und wann sich der Betroffene einer Ordnungswidrigkeit nach § 24a Abs. 2 StVG schuldig gemacht hat, wenn er nach dem Konsum von Haschisch oder Marihuana ein Kraftfahrzeug führte und setzt sich mit dem Beschluss des Bundesverfassungsgericht vom 21.12.2004 auseinander. Der vollständige Aufsatz ist hier zu finden.

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