Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Landgerichts Kassel gegen den "Kannibalen von Rotenburg" (8 Jahre 6 Monate Freiheitsstrafe) wegen Totschlags mit einem gesetzlichen Strafrahmen von fünf Jahren bis 15 Jahren, in besonders schweren Fällen auch lebenslange Strafe, aufgehoben und den Fall zur erneuten Verhandlung an das Landgericht Frankfurt/Main zurückgewiesen und gab damit dem Revisionsantrag des Generalbundesanwalts, der die Merkmale des Mordes ("zur Befriedigung des Geschlechtsstriebs" und "um eine andere Straftat zu ermöglichen") erfüllt sah, statt, mit der Folge, dass bei einer Verurteilung wegen Mordes mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe gerechnet werden muss, während die Revision des Angeklagten, der eine mildere Strafe wegen Tötung auf Verlangen mit einem gesetzlichen Strafrahmen von 6 Monaten bis zu fünf Jahren erreichen wollte, erfolglos blieb. Die vollständige Pressemitteilung des Bundesgerichtshof steht hier.
Schon gemeldet in Handakte, in Andere Ansicht (die Sache ist noch nicht gegessen)
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