Freitag, 27. Mai 2005

Abfallbeseitigung in Berlin ab 01.06.2005 nur nach Vorbehandlung

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in Berlin beschreibt in einer aktuellen Pressemitteilung die Änderungen bei der Abfallentsorgung in Berlin. "Der 1. Juni 2005 beschreibt einen markanten Wendepunkt in der bundesdeutschen und der Berliner Abfallpolitik. Ab diesem Datum ist die Ablagerung unbehandelter, organischer, biologisch abbaubarer Siedlungsabfälle nicht mehr zulässig.
Berlin wird sein Abfallwirtschaftskonzept fristgerecht umsetzen und die Vorgaben der Bundesregierung einhalten. Es werden keine unvorbehandelten Siedlungsabfälle aus Berlin mehr zur Ablagerung kommen.
Senatorin Ingeborg Junge-Reyer: „Mit dem Ende der Deponierung unbehandelten Hausmülls wird ein weiterer Schritt in Richtung einer nachhaltigen Abfallwirtschaft in Berlin vollzogen. Durch den Einsatz moderner innovativer Entsorgungstechnik, die durch das Engagement und eine enge Kooperation mit privaten Unternehmen in Berlin und seinem Umland erstellt wurde, ist das Abfallwirtschaftskonzept des Landes Berlin nun Realität geworden. Damit wird neben der Gewährleistung der Entsorgungssicherheit bei ökonomisch verträglicher Gebührengestaltung für die nächsten Jahre auch ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz sowie zur Ressourcen-schonung durch eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft geleistet.“
Die nicht mehr dem Stand der Technik entsprechenden Hausmülldeponien Schöneicher Plan und Schwanebeck im Land Brandenburg, auf denen bisher rund die Hälfte der Berliner Siedlungsabfälle abgelagert wurde, werden geschlossen. Die Abfälle werden nun, neben der thermischen Behandlung in der Müllverbrennungsanlage Ruhleben (MVA Ruhleben), die mit einer Kapazität von 520.000 t/a rund 53 % der in Berlin anfallenden Siedlungsabfälle behandelt, einer mechanisch-biologischen bzw. mechanisch-physikalischen Behandlung zugeführt. Hierzu wurden eine Mechanisch-Physikalische Stabilisierungsanlagen (MPS) in Berlin-Reinickendorf, eine Mechanische Aufbereitungsanlage (MA) in Berlin-Köpenick sowie eine Mechanisch-biologische Aufbereitungsanalge (MBA) nach dem Rotteverfahren in Schöneiche (Brandenburg) errichtet. Eine weitere MPS-Anlage in Berlin-Pankow wird zum 1. Juni 2006 ihren Betrieb aufnehmen.
Zur Erstellung und zum Betrieb dieser neuen Anlagen haben sich die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) für eine Kooperation mit privaten Entsorgern entschieden. In der europaweiten Ausschreibung konnten sich Betriebe aus der Region behaupten. Einen wesentlichen Part wird hierbei die Firma ALBA übernehmen, die den Zuschlag als privater Partner der BSR im Public Private Partnership-Modell (PPP-Modell) erhalten hat. Im Rahmen dieses PPP-Modells wurde eine gemeinsame Gesellschaft von der Firma ALBA und den BSR gegründet, die MPS Betriebsführungsgesellschaft mbH. Sie wird die beiden MPS-Anlagen mit einer Kapazität von jeweils 160.000 t/a betreiben. Weitere mit einem Dienstleistungsvertrag verbundene Partner sind die Firma Otto-Rüdiger Schulze Holz- und Baustoffrecycling, Betreiber der MA-Anlage in Köpenick, und die Märkische Entsorgungsanlagen- und Betriebsgesellschaft (MEAB), die jeweils eine mechanisch-biologische Behandlungsanlage (MBA) an den Standorten Schöneiche und Vorketzin betreiben wird.
Die neuen Abfallbehandlungsanlagen (MPS und MA) dienen der Herstellung von Ersatzbrennstoff aus Abfall. Die heizwertreichen Bestandteile des Abfalls werden anschließend als Ersatzbrennstoff in Kraftwerken und in einem Zementwerk mitverbrannt, d.h. sie werden energetisch verwertet. Über die Nutzung des energetischen Potentials des Abfalls und die damit einhergehende Substitution primärer Brennstoffe werden zukünftig schätzungsweise rund 500.000 Mg an Kohlendioxidemissionen vermieden. Die Einsparung dieser Menge entspricht der jährlichen Verbrennung von ca. 200.000 Mg Steinkohle (rund 10 Prozent der von dem Berliner Energieversorgungsunternehmen BEWAG jährlich eingesetzten Steinkohlemenge).
Mit Hilfe dieses modernen Entsorgungskonzeptes wird das Land Berlin in der Lage sein, den Anteil der Deponierung von rd. 50 % auf 5 % zu senken. Dieser noch verbleibende Rest wird gemäß den Anforderungen der Abfallablagerungsverordnung weitestgehend keine biogenen Abfallbestandteile mehr enthalten, da nur noch die Rückstände aus der MBA (Rotterest) sowie ein sehr geringer Teil der Rückstände der MPS abgelagert werden. Hierdurch wird eine Umweltgefährdung durch die zukünftige Ablagerung minimiert und durch die Nutzung der heizwertreichen Abfallbestandteile ein ökologisch hoher Verwertungsstandard erreicht."

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