Freitag, 27. Mai 2005

Mainz 77 - FS-Sperrfristabkürzung im Gnadenwege wegen Nachschulung

Justiz Rheinland - Pfalz: Von November 2004 bis April 2005 sind weitere 91 Führerscheinsperren im Gnadenwege verkürzt werden, nachdem die Betroffenen an entsprechenden Nachschulungskursen teilgenommen hatten. Damit kamen seit der Wiedereinführung des Modells im März 1996 bereits 2.202 Autofahrer wieder früher in den Besitz einer Fahrerlaubnis. In Rheinland Pfalz können Kraftfahrer, denen ihr Führerschein wegen Trunkenheit im Verkehr entzogen wurde, schneller wieder in den Besitz einer neuen Fahrerlaubnis kommen, erläuterte JustizministerMertin. Die Staatsanwaltschaft könne bereits verhängte Sperren im Gnadenwege um zwei Monate abkürzen, wenn der Kraftfahrer an einem mehrwöchigen Nachschulungskurs mit vier Sitzungen zu je drei Stunden teilgenommen habe. In diesem Kurs würden ihm die schlimmen Folgen des Alkoholgenusses für den Straßenverkehr und Techniken zur Selbstkontrolle aufgezeigt. „Der Besuch eines solchen Nachschulungskurses ist im Interesse der Verkehrssicherheit wesentlich effektiver als das bloße Verstreichenlassen einer Führerscheinsperrfrist in voller Länge", erklärte Mertin.

Das Angebot gelte nur für Verkehrsteilnehmer, die zum ersten Mal wegen eines Trunkenheitsdelikts mit einer Blutalkoholkonzentration von weniger als zwei Promille aufgefallen seien, betonte der Minister. Außerdem dürften keine sonstigen Straftaten von erheblichem Gewicht vorliegen. Wenn die Fahrerlaubnis wegen einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr entzogen worden sei oder tatsächliche Anhaltspunkte für eine Alkoholabhängigkeit vorlägen, sei seit Januar 1999 auf Grund einer Änderung der Fahrerlaubnisverordnung zusätzlich noch eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) erforderlich. Zur vollständigen Pressemitteilung.

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