Donnerstag, 19. Mai 2005

Abgeklärter Bankräuber wartete Fahndung in Kneipe neben Tatort ab - jetzt 10 Jahre FS und SV

Das Landgericht Bochum verurteilte einen Bankräuber zu 10 Jahren Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung. Der 39-jährige Mann hatte die Stunden vor und nach seinem letzten Raubzug im November 2004 in einer Kneipe nahe der Bochumer Sparkassen-Zentrale verbracht. Bei Bier und Korn hatte er dort seelenruhig abgewartet, bis die Tatort-Fahnung beendet war. Zusammen mit einem weiteren Raubzug in Aachen hat der Angeklagte rund 40 000 Euro erbeutet.

Die Richter der 1. Strafkammer beschrieben den Dortmunder Angeklagten als «unkorrigierbar und nicht beeinflussbar». Er sei ein Hangtäter mit einer über 50-prozentigen Rückfallgefahr. Seit seinem 17. Lebensjahr hatte der Angeklagte wegen Diebstahls und Raubes immer wieder im Gefängnis gesessen. Zuletzt verbüßte er eine fünfjährige Haftstrafe wegen versuchter Vergewaltigung. Nach seiner Entlassung im August 2003 dauerte es nur ein Jahr, bis er die Sparkassenfiliale in Aachen überfiel.

Obwohl er bei seinen Raubzügen nur mit einer Baseballkappe und einer Sonnenbrille maskiert war, gelang es zunächst nicht, den Angeklagten zu ergreifen. Erst Hinweise aus dem Kriminellen-Milieu führten die Fahnder auf die Spur. Im Prozess hatte er ein volles Geständnis abgelegt. Bei den Raubzügen will er eine Spielzeugpistole und eine ungeladene Waffe benutzt haben.

Mit ihrem Urteil blieben die Richter ein Jahr unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Durch die Verhängung der Sicherungsverwahrung kann der Angeklagte auch über die verhängten zehn Jahre hinaus eingesperrt bleiben.

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