Freitag, 27. Mai 2005

Berichtigung! BUNDESRAT akzeptiert Gesetz zur akustischen Wohnraumüberwachung doch nicht

Der BUNDESRAT hat in seiner heutigen Sitzung am 27.05.2005 beschlossen, hinsichtlich des Gesetzes zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 3. März 2004 (akustische Wohnraumüberwachung) doch den Vermittlungsausschuß angerufen, so dass Verzögerungen eintreten werden. LiNo hat berichtet. Es wird nun doch zweifelhaft, ob das Gesetz zum 01.07.2005 in Kraft treten können wird. Der Beschluss mit den Gründen zur Anrufung des Vermittlungsausschusses ist hier veröffentlicht,

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