Freitag, 27. Mai 2005

Bundespolizei statt Bundesgrenzschutz vom Bundesrat akzeptiert

DER BUNDESRAT hat in seiner 811. Sitzung vom 27.,05.2005 das Gesetz zur Umbenennung des Bundesgrenzschutzes in Bundespolizei ohne Anrufung des Ermittlungsausschusses durchlaufen lassen.

Mit dem Gesetz soll der Bundesgrenzschutz in Bundespolizei umbenannt werden. Hierdurch soll dem heutigen Aufgabenspektrum durch eine zeit- und aufgabengerechte Namensgebung Rechnung getragen werden. Die Aufgaben des Bundesgrenzschutzes beschränken sich nicht mehr auf den klassischen Schutz der Grenzen der Bundesrepublik, sondern sie gestalten sich vielfältig im Sinne einer einzeldienstlich orientierten Polizei (z.B. Aufgaben als Bahnpolizei, ständiger Einsatz auf Großflughäfen, Schutz der Verfassungsorgane des Bundes sowie Schutz deutscher diplomatischer und konsularischer Auslandsvertretungen, Unterstützung der Polizeien der Länder, insb. bei Großveranstaltungen, Hilfeleistungen bei Katastrophen und besonderen Unglücksfällen). Eine Erweiterung der Zuständigkeiten oder eine Umstrukturierung des Bundesgrenzschutzes ist mit dem Vorhaben nicht verbunden. Mit dem vorliegenden Gesetz sollen das Bundesgrenzschutzgesetz - künftig "Gesetz über die Bundespolizei - Bundespolizeigesetz (BPolG)" und eine Vielzahl von Gesetzen
und Verordnungen des Bundes redaktionell der neuen Bezeichnung angepasst werden.

Die Behörden des Bundesgrenzschutzes sollen somit wie folgt neu bezeichnet werden:

Alt - Neu:

Grenzschutzpräsidium - Bundespolizeipräsidium
Grenzschutzdirektion - Bundespolizeidirektion
Grenzschutzamt - Bundespolizeiamt
Grenzschutzinspektion - Bundespolizeiinspektion
Grenzschutzschule - Bundespolizeiakademie.

Einen Sonderfall stellt die GSG 9 dar, deren Bezeichnung aus Gründen des nationalen und internationalen Bekanntheitsgrades - allerdings nur als Abkürzung - regelungstechnisch beibehalten werden soll ("GSG 9 der Bundespolizei").

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