Samstag, 28. Mai 2005

Giersch vs. Google wg. gmail oder g-mail

Google - Golem.de berichtet über den Gmail-Namenskonflikt: Daniel Girsch hat eine einstweilige Verfügung gegen Google erwirkt, wonach dem Suchmaschinenbetreiber untersagt wird, die Bezeichnung "Gmail" für den E-Mail-Dienst zu verwenden. Deutschen Nutzern darf Google vorläufig auch keine E-Mail-Adressen mit der Kennung gmail.com zur Verfügung stellen, entschied das Landgericht Hamburg (via Peter Müller; vgl. auch Blogomat und Handakte sowie Heise).

LiNo hatte im Februar 2005 über die Abmahnungen in Zusammenhang mit Gmail-Account-Verkäufen berichtet.

Laut Google soll noch keine Einstweilige Verfügung zugestellt worden sein.

Zu den Aktivitäten von Daniel Giersch in Zusammenhang mit g-mail s. hier. Man kann gespannt sein, ob Google eine Chance und Giersch das finanzielle Stehvermögen hat, einen Rechtsstreit mit Google durchzuführen. Es wird so oder so teuer - vermutlich für Google.

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