Mittwoch, 18. Mai 2005

Kindergeld bei rechtswidriger Unterbringung des Kindes in Wohngruppe

Das Finanzgericht Rheinland - Pfalz hat in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil vom 27. April 2005 (Az.:3 K 2592/03) die Rückforderung des an die Mutter eines in einer Wohngruppe untergebrachten Kindes ausgezahlten Kindergeldes verweigert, obwohl das Kind nicht bei der Mutter gewohnt hat, weil es vom Jugendamt rechtswidrig auswärtig in einer Wohngruppe untergebracht worden war. Die vollständige Pressemeldung steht hier.

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