Mittwoch, 18. Mai 2005

Präsident des Pfälzischen OLG gegen Justizreform: Nicht für jeden Hühnerdieb ein Schwurgerichtsverfahren

Walter Dury, Präsident des Pfälzischen Oberlandesgerichts, nimmt Stellung zur geplanten großen Justizreform.

Zur Instanzenverkürzung: "Einschränkung des Instanzenzuges und Beschränkung der Justiz auf die Streitentscheidung. Für diese Pläne fehle jeglicher Reformbedarf. Fakt sei vielmehr: Das Deutsche Rechtswesen präsentiert sich in gutem Zustand und stellt einen beachtlichen Standortvorteil dar. So hat der Europarat den deutschen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten mit einer durchschnittlichen Erledigungsdauer von Zivilprozessen zwischen vier und acht Monaten internationale Spitzenwerte bescheinigt! Falsch zudem das Argument, die Justiz sei zu teuer: In Rheinland-Pfalz begnügt sich die Ordentliche Justiz (Zivil- und Strafgerichte einschließlich Bewährungshilfe und Staatsanwaltschaft) mit mageren 2,31 % am Gesamthaushalt, und dies bei einer Kostendeckung von 55, 32 %, einem Rekordwert, dem kein anderes Ressort auch nur nahe kommt. Durch die angesprochenen Vorschläge würden gerade die Bereiche abgebaut, die kostendeckend arbeiten."

Zur Einschränkung der Rechtsmittelmöglichkeiten:


"Falsch auch die Behauptung, Deutschland leide unter einer Rechtsmittelhypertrophie: Ein Gutachten der Max-Planck-Gesellschaft bescheinigt Deutschland für das Strafrecht ein optimales Rechtsmittelsystem. Sowohl das Rechtsempfinden des Bürgers als auch wissenschaftliche Erkenntnisse lassen in der Masse der Fälle eine zweite Tatsacheninstanz, in der erneut nach der Wahrheit geforscht wird, als unverzichtbar erscheinen. Würde dagegen diese zweite Instanz der Reform geopfert werden, wäre dies kontraproduktiv: Schon der Durchgang beim Erstgericht wäre ein Endspiel um Alles oder Nichts; also: für jeden Hühnerdieb ein Schwurgerichtsverfahren! Dieser Aufwand wäre in der ersten Instanz nicht zu leisten. Und für die Zivilverfahren gilt dasselbe."

Fazit der Kritik: "Die „Große Justizreform“ muss scheitern, da sie auf gravierenden Fehleinschätzungen beruht, die Reformziele ohnehin verfehlen wird und ein echter Bedarf hinsichtlich der vorgegebenen Schwerpunkte nicht besteht. Die Verhältnisse werden nicht verbessert, sondern verschlechtert, vor allem der Rechtschutz für die Bürger beschränkt. Und nicht zuletzt: Fortwährend wird eine funktionierende Justiz schlecht geredet!"

Die 13-seitige vollständige Stellungnahme ist hier zu finden.

Keine Kommentare: