Montag, 23. Mai 2005

Rechtsanwalt Hanns-Eckehard Plöger ist tot

BerlinOnline: Ein engagierter Querulant Die Berliner Zeitung berichtet, dass der Lichtenrader Rechtsanwalt Hanns-Eckehard Plöger am letzten Wochenende im Alter von 66 Jahren an Prostata-Krebs gestorben ist. Die Berliner Zeitung: "Plöger war in der Lage, Gerichte mit ellenlangen Anträgen zu bombardieren, die nicht unbedingt juristisch sinnvoll waren. Damit schaffte er es immer wieder als "Staranwalt" auf die Titelseiten der Boulevardblätter. Es war Plöger, der als Vertreter eines Nebenklägers im Prozess gegen Erich Honecker prüfen lassen wollte, ob es sich bei dem Angeklagten um einen Doppelgänger handle und der davon sprach, dass Honeckers Darmkrebs nur ein Fuchsbandwurm sei. In einer der letzten Schlagzeilen hieß es: "Giftiges Geld: Promi Anwalt verklagt Schröder und Eichel." Es ging um Tributyl-Zinn in Zehn-Euro-Scheinen, das das Immunsystem schwächen soll. Damals sah man aus der Jacketttasche von Hanns-Ekkehard Plöger eine Zucker-Zange ragen, weil er die Scheine nicht mehr in die Hand nehmen wollte.

Es focht Plöger nie an, wenn andere über ihn spotteten. "Nichts ist schöner, als wenn man ein rotes Tuch ist", hat er einmal gesagt. Rechtsanwalt Rüdiger Portius, viele Jahre Vorsitzender der Berliner Strafverteidigervereinigung und von Plöger einmal wegen Beleidigung angezeigt, nennt Plöger "eine besondere Figur in der Berliner Anwaltschaft, ohne Zierde der Zunft zu sein". Plöger, sagt Portius, habe sich immer vehement für die Interessen seiner Mandanten eingesetzt, aber durch seine Querulanten-Art nicht immer seine Ziele erreicht. Plöger hatte Portius und eine Anwaltskollegin nach einem Geplänkel in einem Gerichtssaal angezeigt. "Können Sie in mein Hirn hineinsehen?", hatte Plöger da die Anwältin gefragt. Diese antwortete: "Da ist ja nichts", woraufhin Portius noch drauf setzte, dass sich das als wahr beweisen lasse. Es kam zu einem turbulenten Prozess, der mit einem Freispruch endete, weil auch Anwälte wie Plöger deftige Worte ertragen müssten, wie der Richter zur Begründung sagte."

Zum vollständigen Artikeln mit der Aufzählung zahlreicher privater Aktivitäten (Haltung von 90 Hühnern auf seinem Lichtenrader Grundstück, Funktionärsaktivitäten bei Sportvereinen etc.).

Keine Kommentare: