Freitag, 20. Mai 2005

Scheinspenden im Dunstkreis von Möllemann aufgearbeitet

Bewährungsstrafe für Möllemann-Vertrauten: Strafbefehl ergangen. Ein Sprecher des Amtsgerichts Düsseldorf bestätigte den Erlass eines Strafbefehls, der demnächst zugestellt wird, gegen den ehemaligen Büroleiter Möllemanns: Strafbefehl über zehn Monate Haft auf Bewährung. Zudem wurde ihm eine Geldbuße in Höhe von 10 000 Euro auferlegt. Die vollständige Meldung ist hier zu finden.

Anmerkung: Ist das der neue Stil der Gerichte - Vorabzustellung von Strafbefehlen über die Presse? Ein unerhörter Vorgang! Selbst wenn die Bild-Zeitung eine entsprechende Meldung gebracht hat, ist dies kein Grund gerichtsinterne Vorgänge - das ist ein unterzeichneter, aber noch nicht zugestellter Strafbefehl - über einen Pressesprecher des Gerichts zu verbreiten. Dies sieht die StPO nicht vor und sollte zu Konsequenzen führen, wenn es stimmen sollte, was in der dpa-Meldung steht.

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