Rechtsanwalt und Notar a.D. Rolf Jürgen Franke aus Berlin-Lichtenrade trägt Hinweise zu Recht, Rechtsprechung, Gesetzgebung und zu allem, was er noch alles interessant findet, zusammen.
Donnerstag, 5. Mai 2005
Vertrag nach Drohung mit Klage und Presse nicht immer anfechtbar
Der Bundesgerichtshof in einer Pressemitteilung zum Urteil vom 19. April 2005 X ZR 15/04: Die vertragliche Beendigung eines Wartungsvertrags über die Münchener Trabrennbahn nach Drohung mit Klage wegen Forderungen, deren Durchsetzung rechtlich vertretbar ist, mit der Ankündigung wahrheitsgemäßer Information der Presse ist nicht gemäß § 123 Absatz 1 BGB wegen widerrechtlicher Drohungen unwirksam. Zur ausführlichen Presseerklärung.
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen