Donnerstag, 7. Juli 2005

Langzeitstudiengebühren nach Studienkontenverordnung an der Uni Trier rechtmäßig

Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Trier zum noch nicht rechtskräftigen Urteil vom 28. Juni 2005 (Az.: 2 K 472/05.TR): Es dürfen Studiengebühren für Langzeitstudierende von der Universität erhoben werden. Ein Student im 25. Fachsemester wurde für 650 EURO Studiengebühren pro Semester ab dem WS 2004/2005 herangezogen. Dies hat das Verwaltungsgericht Trier gebilligt. Die Gebühr sei durch vernünftige Erwägungen des Allgemeinwohls gerechtfertigt, so dass sie mit Art. 12 Abs. 1 des Grundgesetzes in Einklang stehe. Die Grundlage, nämlich die im Juni 2004 in Kraft getretenen Studienkontenverordnung (StudKVO) des Ministeriums für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur sei eine hinreichende Rechtsgrundlage.

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