Dienstag, 5. Juli 2005

Rottweiler gegen Depressionen ohne Hundesteuerbefreiung

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat in einem nicht rechtskräftigen Urteil vom 29. Juni 2005; Az.: 2 K 254/05.KO die Befreiung von der Hundesteuer für einen Rottweiler abgelehnt, der nach Angaben des Ehemannes der Halterin, die an multipler Sklerose erkrankt und schwerbehindert ist, äußerst hilfreich gegen Depressionen der Halterin ist und deshalb gehalten wird. Dies sei in der Satzung der Gemeinde Bad Kreuznach nicht vorgesehen. Zur vollständigen Pressemitteilung.

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