Samstag, 27. August 2005

Abholstation von Versandapotheke unzulässig

In einem Eilverfahren hat der 13. Senat des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen entschieden, dass dm-Drogerien vorerst keinen Bestell- und Abholservice für Arzneimittel unterhalten dürfen.

Das OVG führte aus, dass einiges dafür spreche, dass die Abgabe von Arzneimitteln in dm-Filialen gegen das Arzneimittelrecht verstoße, weil die Drogerie keine Apotheke und das mit der Venloer Apotheke vereinbarte Vertriebskonzept kein Versandhandel sei. Versandhandel sei die Lieferung einer Ware an eine vom Besteller angegebene Anschrift. Demgegenüber gehöre die Ausgabe von Waren in besonderen Abholstellen nicht zu den charakteristischen Merkmalen des Versandhandels. Mit der Zulassung des Versandhandels mit Arzneimitteln habe der Gesetzgeber keinesfalls den Verkehr mit Arzneimitteln insgesamt liberalisieren oder aber neue Vertriebskonzepte außerhalb der Apotheken zulassen wollen. Ob diese Beschränkung des Vertriebs verfassungsrechtlich mit Blick auf das Grundrecht der Berufsfreiheit und europarechtlich mit Blick auf den grundsätzlich freien Warenverkehr zulässig sei, könne im Verfahren des vorläufigen Rechtschutzes nicht geklärt werden; diese Klärung müsse dem Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben.

Zur ausführlichen Pressemitteilung.

1 Kommentar:

juravendis Rechtsanwälte hat gesagt…

Apothekenrecht 2009: Inhabergeführte Versandapotheken sind der Gewinner

http://www.juravendis.de/versandapotheken.html

Das bisweilen so bezeichnete „Super-Apothekenrechts-Jahr“ 2009 geht in wenigen Tagen zu Ende, und wenn die Akteure des Apothekenmarkts unter dem Weihnachtsbaum Bilanz ziehen, wird diese ganz unterschiedlich ausfallen:

Die großen Verlierer sind zweifelsohne all jene – und es waren nicht wenige –, die es nur noch für eine Formsache hielten, dass der Europäische Gerichtshof das deutsche Fremdbesitzverbot für Apotheken kippt. Sie mussten schmerzlich feststellen, dass auch vor dem Luxemburger Gericht die Weisheit gilt: „It ain´t over till the fat lady sings“. Umgekehrt sollten aber auch die Anhänger der inhabergeführten Apotheke nicht den Fehler machen, sich angesichts des Scheiterns der Kettenbefürworter vor dem Kadi in Sicherheit zu wiegen. Denn noch bleibt interessierten Kreisen der Weg über die Politik, um den Fremdbesitz zumindest auf lange Sicht zu legalisieren.

Auch der traditionelle Offizin-Apotheker kann seinen Weihnachtspunsch mit Blick auf das abgelaufene Jahr nicht ganz genüsslich schlürfen, gelang es den Besitzstandswahrern von der Standeslobby doch nicht, den ungeliebten Arzneimittelversand zurecht zu stutzen. Zu Recht ließ sich nämlich der Bundesgesetzgeber von aller Stimmungsmache der ABDA nicht beeindrucken und ließ den RX-Versand im Zuge der 15. AMG-Novelle unangetastet. Auch an dieser Front ist jedoch politisch noch nicht endgültig Ruhe eingekehrt, wie fortgesetzte Diffamierungsversuche der Arzneimittelversands durch die üblichen Verdächtigen zeigen.

Als Gewinner des „Super-Apothekenrechts-Jahrs“ dürfen sich die inhabergeführten Versandapotheken sehen, wurde doch ihre Rolle als bewährtes Glied der Pharmadistributionskette sowohl aus Luxemburg als auch aus Berlin bestätigt. Jedenfalls gilt dies für den herkömmlichen Arzneimittelversand - den Pick up-Stellen soll es dagegen laut schwarz-gelbem Koalitionsvertrag an den Kragen gehen. Ob diese Ankündigungen auch in die Tat umgesetzt werden, bleibt allerdings abzuwarten. Abgesehen davon, dass es schon grundsätzlich rechtlich umstritten ist, ob ein Pick up-Verbot zulässig wäre, wird ein solches Verbot zumindest nicht leichter werden, je länger sich die bestehenden Bestell- und Abholstationen auf dem Markt etablieren und damit Besitzstände geschaffen werden.

Auch sonst wird es 2010 für Versandapotheken spannend bleiben: So steht endlich eine Klärung durch den Bundesgerichtshof an, ob es auch ausländischen Versandapotheken untersagt wird, die Festpreise für RX zu unterlaufen, oder aber ob die angesichts der bislang widersprüchlichen Rechtsprechung zu dieser Frage bestehende Diskriminierung deutscher Versandapotheken fortgesetzt wird. Eine längst überfällige Liberalisierung zeichnet sich auch bei den Tierarzneimitteln ab: Auf Druck aus Brüssel hin hat die Bundesregierung angekündigt, zumindest den OTC-Versand für Heimtiere frei zu geben, was Versandapotheken einen neuen hoch interessanten Markt erschließen wird. Grund genug also für Versandapotheker, heuer mit einem besonders feinen Tröpfchen auf 2010 anzustoßen.