„Reingehen, Magenhaken, Mund zukleben, mit Messer bedrohen“ stand auf dem Merkzettel des verheirateten, aber von seiner Ehefrau getrennt lebenden Berliner Finanzbeamten, der im eigenen Haus mit Garten lebte, sich aber von den Zahlen im Amt und den Betriebsprüfungen nicht mehr ausgefüllt fühlte und, nach vorangegangenen Bordellbesuchen pleite, eine Prostituierte aufsuchte. Über den Magenhaken kam er nicht hinaus. Der Ehemann der Prostituierten hatte den Vorfall per Video beobachtet und stoppte den um jeden Preis abenteuerlustigen Betriebsprüfer wirksam.
Ergebnis für den Betriebsprüfer: 2 Jahre Freiheitsstrafe ohne Aussetzung dieser Strafe zur Beährung, sofern das Urteil rechtskräftig werden sollte. Weitere Folge dann: Verlust der Beamtenstellung einschließlich der Pension.
Zum vollständigen Artikel im Tagesspiegel
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