Via Peter Müller und Markenbusiness: Die einstweilige Verfügung gegen Google wird vom LG Hamburg voraussichtlich bestätigt.Das Landgericht Hamburg habe eine Verwechslungsgefahr zwischen der Marke "G-Mail... und die Post geht richtig ab" und dem e-Mail-Dienst von Google gesehen. Eine rechtsmissbräuchliche Verwendung der Marke lehnte es ebenfalls ab, da GMail schon lange vor Googles-Suchmaschine angemeldet und benutzt wurde.
Einzelheiten hier.
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