Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union -EU- haben straßenverkehrsrechtliche Vorschriften in nationales Recht überführt und die Einführung EU-einheitlicher Fahrzeugpapiere verbindlich festlegt. Die Zulassungsbehörden der Bundesrepublik Deutschland geben ab dem 01.10.2005 neue, EU-harmonisierte Zulassungsdokumente aus.
Die bisherigen Dokumente bleiben weiter gültig, nur in den Fällen, in denen sich die Fahrzeugpapiere ändern, stellen die Zulassungsstellen ab 01.10.2005 ausschließlich die neuen Fahrzeugpapiere aus. Das beinhaltet auch den Austausch bereits vorhandener, aber bisher nicht genutzter alter Fahrzeugbriefe.
Die Dokumente bestehen nach wie vor aus 2 Teilen, wobei der Fahrzeugschein durch die Zulassungsbescheinigung Teil I und der Fahrzeugbrief durch die Zulassungsbescheinigung Teil II ersetzt wird. Muster der neuen Zulassungsbescheinigungen sind im Internet abrufbar unter http://www.berlin.de/labo/kfz/dienstleistungen/neue_fahrzeugpapiere-eu_harmoniserung.html
Mit der Umstellung der Fahrzeugregister auf einen EU-einheitlichen Datenumfang modernisiert die Zulassungsbehörde Berlin gleichzeitig ihr Zulassungsverfahren. Der Zulassungsvorgang wird weiterhin für die Bürgerinnen und Bürger in den Zulassungsstellen Berlin-Hohenschönhausen, Ferdinand-Schultze-Str. 55 und Berlin-Kreuzberg, Jüterboger Straße 3, vorgenommen. Für Fachauskünfte in Kraftfahrzeugangelegenheiten steht ein Service-Telefon unter der Nummer 90 269 3300 zur Verfügung und für den Standort Berlin–Hohenschönhausen werden Terminverabredungen angeboten.
Erläuterungen hier.
Die neue Zulassungsbescheinigung Teil I (bisher Fahrzeugschein)
Die neue Zulassungsbescheinigung Teil II (bisher Fahrzeugbrief)
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