Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Beschwerden der Bundesrepublik Deutschland gegen zwei Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Potsdam zurückgewiesen. Dieses hatte die aufschiebende Wirkung von Klagen zweier Hotelbetreiber und eines Putenzuchtunternehmens gegen die für sofort vollziehbar erklärte Entscheidung des Bundesverteidigungsministeriums zur militärischen Weiternutzung des Truppenübungsplatzes Wittstock („Bombodrom“) wiederhergestellt. Damit ist nun auch im Hinblick auf private Betroffene eine militärische Nutzung des „Bombodroms“ vorläufig untersagt.
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