Dienstag, 20. September 2005

Umsetzen von Falschparkern wird meist billiger in Berlin

Pressemitteilung über einen Beschluss des Berliner Senats vom 20.09,2005:

Für das Umsetzen von verkehrswidrig abgestellten Fahrzeugen bis zu 3,49 t ist in Berlin künftig mit folgenden Gebühren zu rechnen:


Durchgeführtes Umsetzen:
7.00 bis 18.00 Uhr: 149,00 € (bisher 160,00 €)
18.00 bis 7.00 Uhr sowie am
Wochenende und feiertags: 188,00 € (bisher 181,00 €)


Begonnenes Umsetzen:
7.00 bis 18.00 Uhr: 130,00 € (bisher 133,00 €)
18.00 bis 7.00 Uhr sowie am
Wochenende und feiertags: 149,00 € (bisher 157,00 €)


Leerfahrten:
7.00 bis 18.00 Uhr: 112,00 € (bisher 115,00 €)
18.00 bis 7.00 Uhr sowie am
Wochenende und feiertags: 125,00 € (bisher 130,00 €)


Für das Umsetzen von Fahrzeugen ab 3,5 t werden folgende Gebühren erhoben:


Durchgeführtes Umsetzen:
7.00 bis 18.00 Uhr: 255,00 € (bisher 249,00 €)
18.00 bis 7.00 Uhr sowie am
Wochenende und feiertags: 308,00 € (bisher 287,00 €)


Begonnenes Umsetzen:
7.00 bis 18.00 Uhr: 245,00 € (bisher 234,00 €)
18.00 bis 7.00 Uhr sowie am
Wochenende und feiertags: 300,00 € (bisher 272,00 €)


Leerfahrten:
7.00 bis 18.00 Uhr: 167,00 € (bisher 156,00 €)
18.00 bis 7.00 Uhr sowie am
Wochenende und feiertags: 194,00 € (bisher 185,00 €)


Die durchschnittliche Gebührensenkung für den Transport und die Verwahrung von hilflosen, nicht vorläufig festgenommenen Personen, die betrunken sind oder unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln stehen, beträgt rd. 8 %. Die Senkung liegt in den reduzierten Personalkosten der Polizei begründet.

Auch die Verwahrung von sichergestellten Fahrzeugen wird nicht teurer.

Für die Eigentumssicherung nach Straftaten oder Unglücksfällen werden die Gebühren von 43,00 € auf 46,00 € je Fall angehoben. Hiervon unberührt sind die durch die Beauftragung von privaten Firmen wie bisher hinzukommenden Auslagen der Polizei.

Die Gebühren der erst 2004 aufgenommenen Tarifstelle „Ersatzvornahmen zur Gefahrenabwehr auf öffentlichem Straßenland/Baustellensicherung“ erhöhen sich von 102,00 € auf 138,00 € je Einzelfall. Hinzu kommen die der Polizei durch die Ersatzvornahme entstandenen Auslagen.

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