Das Pokal-Endspiel am 20.05.2004 in der Berliner Kreisklasse auf dem Dominicus-Sportplatz in Berlin-Schöneberg zwischen dem KREUZBERGER SPORTFREUNDE-UMUTSPOR e.V. (" Extremismus und Gewalt haben keinen Platz in unserer Sportplätzen ") und dem Verein "Sportfreunde Neukölln Rudow" wird in der Pressemeldung der Berliner Staatsanwaltschaft wie folgt zusammengefasst: Es kam zu Ausschreitungen durch eine etwa 15-köpfige Gruppe aus Spielern, Betreuern und Anhängern von Umutspor gegen Spieler und Fans der gegnerischen Mannschaft sowie gegen den Schiedsrichter. Im Rahmen der Ausschreitungen wurden dabei Fußballschuhe und Eckfahnenstangen als Schlagwerkzeuge eingesetzt.
Insgesamt sechs Spieler der unterlegenen Mannschaft von Umutspor müssen sich demnächst wegen ihrer Beteiligung an der Schlägerei verantworten. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat entsprechende Anklagen wegen gefährlicher Körperverletzung, Beleidigung und Bedrohung erhoben.
Der erste Prozeß am 19. Oktober 2005 richtet sich gegen einen 30-Jährigen, der nach dem Abpfiff mit zwei Mitspielern im Mittelkreis auf den Schiedsrichter „losging“. Während die zwei –gesondert angeklagten- Mitspieler den Unparteiischen bespuckt, getreten und bedroht haben sollen, soll der 30-Jährige den „Schiri“ beleidigt und zudem versucht haben, diesen zu schlagen. Letzteres wurde aber durch einen besonnenen Mannschaftskameraden verhindert.
Die weiteren Verfahren richten sich gegen einen 34-Jährigen, der einem Zuschauer aus vollem Lauf mit den Füßen voran in den Rücken gesprungen sein soll, einen 28-Jährigen, der gegen einen Zuschauer einen „Karate-Tritt“ ausgeführt haben soll und gegen einen 32-Jährigen, wegen eines Trittes gegen den Kopf eines Geschädigten.
Zu diesen Verfahren ist noch keine Gerichtsverhandlung terminiert.
In einem siebten Ermittlungsverfahren, bei dem der Tatverdächtige sich unter Verwendung eines Messers an der Schlägerei beteiligt haben soll, dauern die Ermittlungen noch an.
Insgesamt sechs Spieler der unterlegenen Mannschaft von Umutspor müssen sich demnächst wegen ihrer Beteiligung an der Schlägerei verantworten. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat entsprechende Anklagen wegen gefährlicher Körperverletzung, Beleidigung und Bedrohung erhoben.
Der erste Prozeß am 19. Oktober 2005 richtet sich gegen einen 30-Jährigen, der nach dem Abpfiff mit zwei Mitspielern im Mittelkreis auf den Schiedsrichter „losging“. Während die zwei –gesondert angeklagten- Mitspieler den Unparteiischen bespuckt, getreten und bedroht haben sollen, soll der 30-Jährige den „Schiri“ beleidigt und zudem versucht haben, diesen zu schlagen. Letzteres wurde aber durch einen besonnenen Mannschaftskameraden verhindert.
Die weiteren Verfahren richten sich gegen einen 34-Jährigen, der einem Zuschauer aus vollem Lauf mit den Füßen voran in den Rücken gesprungen sein soll, einen 28-Jährigen, der gegen einen Zuschauer einen „Karate-Tritt“ ausgeführt haben soll und gegen einen 32-Jährigen, wegen eines Trittes gegen den Kopf eines Geschädigten.
Zu diesen Verfahren ist noch keine Gerichtsverhandlung terminiert.
In einem siebten Ermittlungsverfahren, bei dem der Tatverdächtige sich unter Verwendung eines Messers an der Schlägerei beteiligt haben soll, dauern die Ermittlungen noch an.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen