Was man auf keinen Fall tun sollte: das Kind als Dieb beschimpfen. Man sollte schon zwischen Tat und Täter unterscheiden. Erst einmal feststellen, was passiert ist und die Sache mit dem Kind offen in Ruhe besprechen, weder dramatisieren noch bagatellisieren, selbst deutlich machen, dass man die Tat - immerhin eine Straftat - nicht gutheißt. Ist das Kind strafmündig (14 Jahre): Anwalt aufsuchen, der sich in Strafsachen auskennt, um sicher zu gehen.
Die Senatsverwaltung für Schule, Jugend und Sport in Berlin weist auf einen Flyer hin, der Tipps für Eltern enthält.
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