Donnerstag, 27. Oktober 2005

E-Mail-Anfragen an das AG Mettmann

Die Anfragen sind kein Spam, die hier empfohlen werden. Sie werden aber ein Gefühl dafür geben, welche Auswirkungen manche abstrusen Ansichten bei Richtern haben können.

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Richter, die nicht wissen, was Spam ist, sollten hierüber keine Urteile fertigen. Richter, die meinen, ein Spam sei mit einem Streitwert von unter 600 € anzusiedeln, sollte beim nächsten Geschäftsverteilungsplan sich für Scheck- und Wechselrecht eintragen lassen. Oder kann man sich solche Urteile bei einer R 1-Besoldung leisten.