Samstag, 22. Oktober 2005

Eintragung in Handwerksrolle ohne Meisterprüfung

Der Kollege Meisen weist in Blickpunkt Recht & Steuern auf die Verordnung über die Anerkennung von Prüfungen für die Eintragung in die Handwerksrolle Vom 29. Juni 2005 - Bundesgesetzblatt 2005, Seiten 1935, 1936 hin. Damit wird die Anerkennung von Abschlussprüfungen in Studiengängen mit technischer Ausrichtung an Hochschulen etc. unter den dort genannten Voraussetzungen auf der Basis der Hochschulzeugnisse auf entsprechenden Antrag bei der Handwerkskammer ermöglicht.

Welche bürokratischen Hürden (Entsprechungslisten) wegfallen, legt Blickpunkt Recht & Steuern anschaulich dar. Im übrigen hilft ein Blick in die Verordnung. Der Rest ist im Einzelfall zu klären, vermutlich mit weniger Aufwand als früher.

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