Vergebliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Oliver Schruoffeneger (Bündnis 90/Die Grünen) vom 05. September 2005 an den Berliner Senat: Gemeinnützigkeit von nicht existierenden Denkmälern – In Berlin ist alles möglich
Frage zu 1. Besteht für den „Förderverein Berliner Stadtschloss e.V.“ weiterhin eine Anerkennung als gemeinnützige Körperschaft?
Antwort zu 1.: Eine Beantwortung ist mir aufgrund des Steuergeheimnisses (§ 30 Abgabenordnung) leider nicht möglich.
So ähnlich geht es weiter.
Abschließende Frage 6: Hat die Finanzverwaltung den „Förderverein Berliner Stadtschloss e.V.“ bereits aufgefordert neue gemeinnützigkeits- und spendenrechtlich gleichwertige Zwecke festzulegen oder sich aufzulösen?
Antwort zu Frage 6.: Es wird auf die Beantwortung zu Frage 1 verwiesen.
Quelle: Drucksache 15/12786 des Berliner Abgeordnetenhauses
Frage zu 1. Besteht für den „Förderverein Berliner Stadtschloss e.V.“ weiterhin eine Anerkennung als gemeinnützige Körperschaft?
Antwort zu 1.: Eine Beantwortung ist mir aufgrund des Steuergeheimnisses (§ 30 Abgabenordnung) leider nicht möglich.
So ähnlich geht es weiter.
Abschließende Frage 6: Hat die Finanzverwaltung den „Förderverein Berliner Stadtschloss e.V.“ bereits aufgefordert neue gemeinnützigkeits- und spendenrechtlich gleichwertige Zwecke festzulegen oder sich aufzulösen?
Antwort zu Frage 6.: Es wird auf die Beantwortung zu Frage 1 verwiesen.
Quelle: Drucksache 15/12786 des Berliner Abgeordnetenhauses
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