Dienstag, 18. Oktober 2005

Gemeinnützigkeit von nicht existierenden Denkmälern

Vergebliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Oliver Schruoffeneger (Bündnis 90/Die Grünen) vom 05. September 2005 an den Berliner Senat: Gemeinnützigkeit von nicht existierenden Denkmälern – In Berlin ist alles möglich

Frage zu 1. Besteht für den „Förderverein Berliner Stadtschloss e.V.“ weiterhin eine Anerkennung als gemeinnützige Körperschaft?

Antwort zu 1.: Eine Beantwortung ist mir aufgrund des Steuergeheimnisses (§ 30 Abgabenordnung) leider nicht möglich.

So ähnlich geht es weiter.

Abschließende Frage 6: Hat die Finanzverwaltung den „Förderverein Berliner Stadtschloss e.V.“ bereits aufgefordert neue gemeinnützigkeits- und spendenrechtlich gleichwertige Zwecke festzulegen oder sich aufzulösen?

Antwort zu Frage 6.: Es wird auf die Beantwortung zu Frage 1 verwiesen.

Quelle: Drucksache 15/12786 des Berliner Abgeordnetenhauses

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