Die Berliner Morgenpost berichtet über die mit vielen Hürden versehenen Möglichkeiten, Haftplätze in verschiedenen Bundesländern zu tauschen. Es muss alles stimmen: Zwei Gefangene müssen den Haftort tauschen wollen und noch gleich lange Haftstrafen zu verbüßen haben, damit keine Justizverwaltung Mehrkosten durch den Tausch hat. Zum vollständigen Artikel.
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