Samstag, 15. Oktober 2005

Maulkorb für Freigänger?

Spiegel-online berichtet, dass dem Schauspieler Martin Semmelrogge als Freigänger ein Auftritt bei stern-tv untersagt wurde. Es heisst, das Justizministerium habe zum Ausdruck gebracht, der wegen wiederholten Fahrens ohne Führerschein verurteilte Semmelrogge solle keine Chance mehr bekommen, sich öffentlich "in nicht angemessener Weise" über die Justiz und seine Lebensumstände zu äußern.

Da scheinen wohl sachfremde Erwägungen im Spiel zu sein. Gesetzliche Grundlage der Überlegungen ist das Strafvollzugsgesetz:
StVollzG § 11 Lockerungen des Vollzuges
(1) Als Lockerung des Vollzuges kann namentlich angeordnet werden, daß der Gefangene
1. außerhalb der Anstalt regelmäßig einer Beschäftigung unter Aufsicht (Außenbeschäftigung) oder ohne Aufsicht eines Vollzugsbediensteten (Freigang) nachgehen darf oder
2. für eine bestimmte Tageszeit die Anstalt unter Aufsicht (Ausführung) oder ohne Aufsicht eines Vollzugsbediensteten (Ausgang) verlassen darf.
(2) Diese Lockerungen dürfen mit Zustimmung des Gefangenen angeordnet werden, wenn nicht zu befürchten ist, daß der Gefangene sich dem Vollzug der Freiheitsstrafe entziehen oder die Lockerungen des Vollzuges zu Straftaten mißbrauchen werde.
Zum vollständigen Artikel.

Keinesfalls ist das Kriterium "zu befürchtende kritische Worte über Justiz und Justizvollzug" als sachgerecht anzuerkennen. In diesem Punkt sollte das Ministerium darüber nachdenken, ob es das Grundgesetz gestattet, den Gefangenenen im offenen Vollzug in dieser Form einer Zensur auszusetzen und darüber hinaus eine Meinungsäußerung in der Öffentlichkeit des Fernsehens von vornherein völlig zu untersagen. Dann müsste Herrn Semmelroge schon duch Tatsachen belegt unterstellt werden können, er werde den Fernsehauftrittzu Straftaten missbrauchen. Wenn Herr Semmelrogge immer wieder für Dreharbeiten, Theater-Engagements und Veranstaltungen wie die Verleihung des Deutschen Filmpreises zum Broterwerb in die Freiheit gelassen wurde, klingen die in Spiegel-online wiedergegebenen ministeriellen Überlegungen hinsichtlich seines stern-tv-Auftritts, sollten sie stimmen, eindeutig sachfremd und rechtswidrig, wenn nicht durch konkrete nachprüfbare Tatsachen belegbar sein sollte, dass sich Herr Semmelrogge bei dem untersagten Fernsehauftritt sonst strafbar machen würde, was für den Beobachter fern liegt.

Eine ganz andere Frage ist, ob es anrüchig ist, zur Hebung der Zuschauerquote Rechtsbrecher zu hofieren und ihr negatives Beispiel hoffähig zu machen. Hier würde sich für Herrn Jauch die journalistische Herausforderung stellen, genau dies zu verhindern. Ein Justizministerium bzw. der Justizvollzug ist nicht dazu berufen, den Sittenwächter in dieser Frage zu spielen.

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