Donnerstag, 20. Oktober 2005

Pferdezüchter will seine Tiere nicht regelmäßig füttern und tränken

31 Pferde, davon 19 stark abgemagert, und zwei Pferdekadaver wurden auf dem Hof des Pferdezüchters vorgefunden. Das Veterinäramt der Kreisverwaltung Kusel ordnete im Juni 2004 gegenüber dem Tierhalter u. a. an, alle Pferde täglich mit Futter in ausreichender Menge und Qualität sowie ständig mit Wasser zu versorgen.

Kaum zu glauben, aber der Züchter meinte, sich gegen diese Anordnung wehren zu müssen.

Das Verwaltungsgericht Neustadt hat die Klage des Pferdezüchters gegen diese Anordnung abgewiesen. Die auf das Tierschutzgesetz gestützten Maßnahmen seien rechtmäßig. Der Kläger habe einen Teil der Pferde bis zur Auszehrung abmagern lassen und zudem die medizinische Versorgung und die Klauenpflege vernachlässigt. Damit liege eine grobe Verletzung der sich aus dem Tierschutzgesetz ergebenden Anforderungen an eine ordnungsgemäße Pferdehaltung vor. Rechtsmittel sind noch möglich.

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