Donnerstag, 20. Oktober 2005

Schülergericht - Teen Court

Der Tagesspiegel berichtet über die positive Reaktion in Berlin auf die Überlegung, Schülergerichte einzurichten. Schülergerichte gibt es schon in Bayern. Auch in Wiesbaden ist die Einrichtung von Schülergerichten geplant. Vgl. auch die Berliner Zeitung mit einem Bericht.

Aus einem Antigewalt-Präventionsbericht - Seite 20:
Bei den Projekten werden in Anlehnung an US-amerikanische "teen courts" Schülergremien eingerichtet, die mit jugendlichen Straftätern über deren Tat sprechen und anschließend eine erzieherische Maßnahme vorschlagen. Erfüllt der Beschuldigte die ihm auferlegte Maßnahme, wird dies von der Staatsanwaltschaft bei ihrer bschließenden Entscheidung zu seinen Gunsten berücksichtigt. Die Übermittlung eines Falles von der Staatsanwaltschaft an das Schülergremium (nach entsprechendem Vorschlag der Polizei) setzt voraus, dass es sich um einen Fall minder schwerer Kriminalität handelt und der Täter geständig ist. Auch müssen der Sachverhalt vollständig geklärt sein und der Beschuldigte freiwillig an dem Projekt teilnehmen.
Erfolgsbericht des bayerischen Justizministeriums aus Aschaffenburg:

Dr. Manfred Weiß: "Teen-Court-Projekte sind ein voller Erfolg!"
"178 erfolgreich abgeschlossene Fälle, nur 12 Abbrüche, wohl dosierte Sanktionen - das ist ein Bombenergebnis für dieses deutschlandweit einzigartige Projekt", diese Bilanz der bayerischen Teen-Court-Projekte in Aschaffenburg, Ingolstadt und Ansbach zog Justizminister Dr. Manfred Weiß heute in München. Weiß weiter: "Die ''Schülerrichter'' sind mit großem Engagement bei der Sache. Die jugendlichen Täter sind fast alle bereit, an dem Projekt teilzunehmen. Die Gremiumssitzungen verlaufen nach Einschätzung der beteiligten Schüler nahezu immer zufriedenstellend. Die bisherigen Erfahrungen mit dem Projekt sind somit sehr ermutigend. Sie zeigen, dass der direkte Draht zwischen Jugendlichen auch zur erfolgreichen Kriminalitätsbekämpfung genutzt werden kann."
Das Gros der Fälle betraf Ladendiebstähle, gefolgt von Fahren ohne Fahrerlaubnis, und Körperverletzung. Die auferlegten erzieherischen Maßnahmen waren z.B. gemeinnützige Arbeit verschiedenster Art, Entschuldigung beim Opfer, Besinnungsaufsätze und der zeitweilige Verzicht auf liebgewonnene Sachen (wie etwa Handy oder Mofa). Vgl. weitere Einzelheiten hier.

Keine Kommentare: