Der Senat kritisierte auch die Verteidiger. Sie hätten «Berufskriminelle mit dreisten Lügengeschichten» präsentiert, um die Glaubwürdigkeit des Kronzeugen zu erschüttern. Zudem hätten sich Anwälte mit Zeugen zu heimlichen Gesprächen getroffen - diese Vorgänge würden inzwischen von der Staatsanwaltschaft untersucht.
Die Verteidiger halten es nicht für erwiesen, dass es in Deutschland eine Zelle der Terrorgruppe Al Tawhid gegeben hat und hatten auf Freispruch plädiert.
Vielen Dank an Carsten Hoenig für den Hinweis.
Quelle des Kollegen Hoenig: Die domainmäßig vorausschauende Jurastudentin .
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