Es wird überlegt, ob der Artikel 39 des Grundgesetzes geändert werden sollte. Es geht um die Verlängerung der Wahlperiode um ein Jahr: von bisher 4 Jahre auf künftig 5 Jahre. Der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat Tatsachengrundlagen als Hintergrundinformation zusammengetragen. Hier ist die pdf-Datei zu finden.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen