Pressemitteilung der Berliner Staatsanwaltschaft: In einem seit Ende 2004 durch Staatsanwaltschaft und Landeskriminalamt Berlin geführten Ermittlungsverfahren wegen Arbeitsvermittlungsbetruges mit einem geschätzten Schaden von einer Million Euro wurde am 05.01.2006 in Erfurt ein Tatverdächtiger festgenommen.
Silvio K. (38) steht im Verdacht, über die in Erfurt ansässige Vermittlungsfirma „Future Personal Management“ in mehreren Bundesländern rund 500 Arbeitnehmer für die real nicht existente, angeblich in Berlin ansässige Arbeitgeberfirma „Institut für Markanalyse“ (IfM) eingestellt zu haben. Alle Arbeitnehmer mussten einen Vermittlungsgutschein abgeben, der – noch nach alter Gesetzeslage - sofort bei der Bundesagentur für Arbeit zur Auszahlung der ersten Provisionsrate i. H. v. 1000.-€ eingereicht wurde.
Die Arbeitnehmer wurden inzwischen bei der Sozialversicherung angemeldet (dies war Voraussetzung für die Auszahlung der Vermittlungsprovision) und pro forma mit Umfragetätigkeiten beschäftigt. Als sie nach Ablauf eines Monats ihren ersten Lohn verlangten, wurde dieser nicht gezahlt, und ein Verantwortlicher der Firma. IfM war nicht erreichbar.
Der - vermutlich vorgeschobene – Verantwortliche der Fa. IfM, ein „Dr. Stahl“, konnte trotz Öffentlichkeitsfahndung nicht ermittelt werden.
Die Ermittlungen ergaben stattdessen den Verdacht, dass der Beschuldigte K. das beschriebene Szenario selbst konstruiert hat, um so die Auszahlung einer Vielzahl von Vermittlungsprovisionen zu erlangen.
Die Schadenshöhe durch nicht gezahlte Löhne, vorenthaltene Sozialversicherungsbeiträge und unrechtmäßig erhaltene Vermittlungsprovisionen soll sich bislang auf geschätzte eine Million Euro belaufen.
Silvio K. (38) steht im Verdacht, über die in Erfurt ansässige Vermittlungsfirma „Future Personal Management“ in mehreren Bundesländern rund 500 Arbeitnehmer für die real nicht existente, angeblich in Berlin ansässige Arbeitgeberfirma „Institut für Markanalyse“ (IfM) eingestellt zu haben. Alle Arbeitnehmer mussten einen Vermittlungsgutschein abgeben, der – noch nach alter Gesetzeslage - sofort bei der Bundesagentur für Arbeit zur Auszahlung der ersten Provisionsrate i. H. v. 1000.-€ eingereicht wurde.
Die Arbeitnehmer wurden inzwischen bei der Sozialversicherung angemeldet (dies war Voraussetzung für die Auszahlung der Vermittlungsprovision) und pro forma mit Umfragetätigkeiten beschäftigt. Als sie nach Ablauf eines Monats ihren ersten Lohn verlangten, wurde dieser nicht gezahlt, und ein Verantwortlicher der Firma. IfM war nicht erreichbar.
Der - vermutlich vorgeschobene – Verantwortliche der Fa. IfM, ein „Dr. Stahl“, konnte trotz Öffentlichkeitsfahndung nicht ermittelt werden.
Die Ermittlungen ergaben stattdessen den Verdacht, dass der Beschuldigte K. das beschriebene Szenario selbst konstruiert hat, um so die Auszahlung einer Vielzahl von Vermittlungsprovisionen zu erlangen.
Die Schadenshöhe durch nicht gezahlte Löhne, vorenthaltene Sozialversicherungsbeiträge und unrechtmäßig erhaltene Vermittlungsprovisionen soll sich bislang auf geschätzte eine Million Euro belaufen.
Die Ermittlungen dauern an.
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