Montag, 9. Januar 2006

Berliner Zweitwohnungssteuergesetz wird geändert

Entsprechend der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Oktober 2005 - 1 BvR 1232/00 - und - 1 BvR 2627/03 - hat der Berliner Senat am 09.01.2006 auf Vorlage von Finanzsenator Thilo Sarrazin einen Gesetzentwurf zur Änderung des Berliner Zweitwohnungssteuergesetzes beschlossen. Er passt das Gesetz an die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes an, nach der von Verheirateten, die aus beruflichen Gründen an verschiedenen Orten leben, keine Zweitwohnungssteuer erhoben werden darf. Der Gesetzentwurf wird vom Senat im Abgeordnetenhaus von Berlin eingebracht.

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Erhebung von Zweitwohnungsteuer bei verheirateten Personen, die nicht dauernd getrennt leben, unter bestimmten Umständen gegen Art. 6 Abs. 1 GG verstößt. Dies ist dann der Fall, wenn sich die beruflich veranlasste Zweitwohnung in einer anderen Gemeinde befindet als die eheliche Wohnung. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass es in diesen Fällen den betroffenen Personen nicht freisteht, die Wohnung am Beschäftigungsort zum Hauptwohnsitz zu bestimmen: Die Meldegesetze schreiben zwingend vor, dass die von der Familie vorwiegend genutzte Wohnung als Hauptwohnsitz anzugeben ist.

Das Berliner Zweitwohnungsteuergesetz wird mit Wirkung zum 01.01.2006 an diese Rechtsprechung des BVerfG angepasst. Die geänderte Fassung sieht vor, dass künftig eine Wohnung, die eine verheiratete und nicht dauernd getrennt lebende Person aus überwiegend beruflichen Gründen innehat, nicht der Zweitwohnungsteuer unterliegt, wenn die eheliche Wohnung die Hauptwohnung ist und außerhalb des Landes Berlin liegt.

Die Erklärungsvordrucke zur Zweitwohnungssteuer wurden bereits an die geänderte Rechtslage angepasst. Bereits bestandskräftige Bescheide bis einschließlich Kalenderjahr 2005 bleiben von dieser Änderung unberührt. Steuerpflichtige, denen gegenüber bereits Zweitwohnungsteuer für Zeiträume ab 2006 festgesetzt worden ist, erhalten automatisch einen Fragebogen zu ihrem Familienstand und dem Anlass des Zweitwohnsitzes, ggf. werden die entsprechenden Bescheide dann nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung aufgehoben. (Pressemeldung vom 09.01.2006)

Bisherige Fassung des Zweitwohnungssteuergesetzes Berlin

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