Dienstag, 24. Januar 2006

Begleitetes Fahren ab 17 auch in Berlin

Pressemitteilung vom 24.01.2006: Der Senat hat auf Vorlage von Stadtentwicklungssenatorin Ingeborg Junge-Reyer die Verordnung über die Erprobung des „Begleiteten Fahrens ab 17 Jahre“ im Land Berlin erlassen. Er kommt damit der bereits anlässlich der gemeinsamen Kabinettssitzung der Länder Berlin und Brandenburg am 13. Dezember 2005 getroffenen Vereinbarung nach, den Modellversuch in beiden Ländern durchzuführen. Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt wird die Verordnung rechtskräftig. Start für das Modellprojekt ist in Berlin wie im Land Brandenburg am 1. Februar 2006.

Senatorin Junge-Reyer: „Die Umsetzung des Modellversuches ‚Begleitetes Fahren mit 17‘ ist ein Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für junge Leute. Er bietet uns die Chance, das überproportional hohe Unfallrisiko zu reduzieren. Alle Vergleiche zeigen, dass die Möglichkeit, üben zu können, z. B. begleitet von den Eltern oder Verwandten mit längerer Fahrpraxis, die Verkehrssicherheit für die 18- bis 24-Jährigen - und somit auch für alle anderen Verkehrsteilnehmer - erhöht.“

Bei dem Modellversuch „Begleitetes Fahrens ab 17 Jahre“ können Jugendliche mit Zustimmung ihrer Erziehungsberechtigten nach entsprechender Fahrschulausbildung und Prüfung die Fahrerlaubnis der Klasse B bzw. BE bereits mit 17 Jahren erwerben. Die theoretische Prüfung darf frühestens drei Monate, die praktische frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag abgelegt werden. Nach bestandener Prüfung erhalten die Fahranfänger zunächst eine Prüfungsbescheinigung, in die auch die Namen der Begleitpersonen eingetragen werden. Bis zum 18. Geburtstag darf dann nur mit dem eingetragenen Begleiter gefahren werden. Dadurch werden die Jugendlichen nicht eigenständig in das Verkehrsgeschehen entlassen, sondern erwerben unter dem Einfluss der Begleitung eines erfahrenen Kraftfahrers bzw. einer erfahrenen Kraftfahrerin im ersten Jahr ihrer Fahrerkarriere weitere Fahr- und Verkehrskompetenz.

Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen die Fahrerlaubnis der Klasse B oder der alten Klasse 3 besitzen und darf nicht mehr als drei Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister haben. Sie hat nur eine beratende Rolle; die jungen Fahranfängerinnen und -anfänger führen das Fahrzeug eigenverantwortlich. Aus den Erfahrungen der anderen Länder ist bekannt, dass im weit überwiegenden Teil der Fälle die Eltern begleiten und auch das elterliche Auto benutzt wird.

Der Berliner Fahrerlaubnisbehörde (LABO) liegen zurzeit etwa 150 Anträge vor, die von 17-Jährigen nach „altem“ Recht gestellt worden sind (also Ausbildung ab 17 1/2 Jahre und Prüfung kurz vor dem 18. Lebensjahr, Aushändigung des Führerscheins aber erst ab Vollendung des 18. Lebensjahres). Das LABO nimmt eine Umstellung dieser Anträge auf Teilnahme am Modellversuch des „Begleiteten Fahrens ab 17“ vor, sofern dies gewünscht wird. 60 Jugendliche haben bereits ihr Interesse zur Teilnahme an dem Modellversuch bekundet.

Erfahrungen anderer Staaten, z. B. Österreichs und Schwedens, die das Modell seit einigen Jahren bereits erfolgreich durchführen, haben gezeigt, dass die unter der Begleitung erworbenen fahrpraktischen Kenntnisse zu einer Absenkung des Unfallrisikos nach der Begleitphase führen: in Österreich um 15 Prozent und in Schweden um bis zu 40 Prozent.

Auch die ersten Auswertungen des in Niedersachsen im Rahmen einer Ausnahmeregelung durchgeführten Modellversuches zum „Begleiteten Fahren ab 17 Jahre“ seit April 2004 lassen einen deutlichen Rückgang selbst verschuldeter Unfälle (40 Prozent) erkennen.

Die Mehrheit der Bundesländer hat den Modellversuch bereits eingeführt. Die Bundesanstalt für Straßenwesen wird den bis zum 31. Dezember 2010 befristeten Modellversuch evaluieren.

Anträge auf Teilnahme am Modellversuch zum „Begleiteten Fahren ab 17 Jahre“ können in Berlin - zunächst zentral - beim Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO), Puttkamerstraße 16-18, 10958 Berlin, gestellt werden (Formulare sind im Internet abrufbar). Ab 1. Februar 2006 können die Anträge dann auch bei den Bürgerämtern gestellt werden.

Quelle hier.

Ergänzend s. LiLa

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