Im Amtsblatt für Berlin Nr. 2/2006 ist die Anlage zum Berliner "Erlass über die Ermächtigung von Polizeidienstkräften zur Erteilung von Verwarnungen" nach dem Stand vom 20.12.2005 (in Nur-Lese-Funktion) veröffentlicht worden.
Wer seine Grundstücknummer am Haus während der Dunkelheit nicht beleuchtet, muss mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro rechnen, denn dies verstößt gegen die Verordnung über die Grundstücksnummerierung vom 09.12.1975. Gleiches erwartet denjenigen, der nach Neunummerierung die alte Grundstücksnummer nicht durchstreicht.
Die Verordnung zum Schutz gegen Tollwut verbietet es Hunde und Katzen, die über drei Monate alt sind, außerhalb befriedeter Grundstücke ohne Halsband, Gurt oder sonstiges Hundegeschirr, auf dem oder an dem der Name und die Anschrift des Besitzers befestigt ist, laufen zu lassen. Bei Zuwiderhandlung beträgt das Verwarnungsgeld 20 EURO, das sich um 5 EURO erhöht, wenn es in einem Tollwut gefährdeten Bezirk geschieht. Ausnahme: ausreichende Impfung wird nachgewiesen oder Hunde werden von einer Person begleitet, der sie auch gehorchen.
Hundebesitzern droht nach dem Gesetz über das Halten und Führen von Hunden in Berlin ein Verwarnungsgeld von 15 Euro, wenn sie dem Hund kein Halsband anlegen. Auf 25 Euro erhöht sichdas Verwarnungsgeld, wenn Hunde bei öffentlichen Versammlungen etc., in öffentlichen Verkehrsmitteln, auf Bahnhöfen und an dazugehörigen Gebäuden und Haltepunkten sowie in Fußgängerzonen und öffentlichen Straßen und Plätzen nicht an der Leine geführt werden.
Es ist eine Vielzahl weiterer Ordnungswidrigkeiten mit Verwarnungsgeldangaben aus den verschiedensten Rechtsgebieten aufgezählt.
Wer seine Grundstücknummer am Haus während der Dunkelheit nicht beleuchtet, muss mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro rechnen, denn dies verstößt gegen die Verordnung über die Grundstücksnummerierung vom 09.12.1975. Gleiches erwartet denjenigen, der nach Neunummerierung die alte Grundstücksnummer nicht durchstreicht.
Die Verordnung zum Schutz gegen Tollwut verbietet es Hunde und Katzen, die über drei Monate alt sind, außerhalb befriedeter Grundstücke ohne Halsband, Gurt oder sonstiges Hundegeschirr, auf dem oder an dem der Name und die Anschrift des Besitzers befestigt ist, laufen zu lassen. Bei Zuwiderhandlung beträgt das Verwarnungsgeld 20 EURO, das sich um 5 EURO erhöht, wenn es in einem Tollwut gefährdeten Bezirk geschieht. Ausnahme: ausreichende Impfung wird nachgewiesen oder Hunde werden von einer Person begleitet, der sie auch gehorchen.
Hundebesitzern droht nach dem Gesetz über das Halten und Führen von Hunden in Berlin ein Verwarnungsgeld von 15 Euro, wenn sie dem Hund kein Halsband anlegen. Auf 25 Euro erhöht sichdas Verwarnungsgeld, wenn Hunde bei öffentlichen Versammlungen etc., in öffentlichen Verkehrsmitteln, auf Bahnhöfen und an dazugehörigen Gebäuden und Haltepunkten sowie in Fußgängerzonen und öffentlichen Straßen und Plätzen nicht an der Leine geführt werden.
Es ist eine Vielzahl weiterer Ordnungswidrigkeiten mit Verwarnungsgeldangaben aus den verschiedensten Rechtsgebieten aufgezählt.
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