Freitag, 13. Januar 2006

Online-Registereinsicht rund um die Uhr in Rheinland-Pfalz

Pressemitteilung des Justizministeriums Rheinland-Pfalz vom 13.01.2006:
"Ab heute sind die Daten der rheinland-pfälzischen Handelsregister über die Homepage www.ehr.rlp.de jederzeit für alle topaktuell einsehbar. „Handelsregisterauszüge stehen künftig auf Knopfdruck zur Verfügung. Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater, Kreditinstitute und Behörden können unmittelbar und rund um die Uhr auf den Datenbestand der Gerichte zugreifen“, erläuterte Mertin.

Der Minister betonte, die elektronische Registerführung sei ein entscheidender Beitrag für eine moderne und bürgerfreundliche Justiz. Die rechtsuchenden Bürgerinnen und Bürger könnten bei jedem Amtsgericht die gewünschte Registerauskunft erhalten. „Keine langen Wege zum Gericht und jederzeit sekundengenaue Aktualität - das sind überzeugende Argumente für die Internet-Registerauskunft“, betonte der Minister. Die Digitalisierung eröffne allen am Geschäftsverkehr beteiligten Personen und Firmen einen schnellen und kostengünstigen Zugang zu den notwendigen Informationen.

Nach Einführung des elektronischen Grundbuchs sei jetzt auch das Handelsregister in elektronische Form gebracht. „Mit großem Erfolg wurde in Rheinland-Pfalz bereits das elektronische Grundbuch eingeführt. Durch die elektronische Registerführung erfährt der Wirtschaftsstandort Rheinland-Pfalz jetzt eine weitere Aufwertung", erklärte Mertin.

Das von mehreren Bundesländern entwickelte Programm RegisSTAR ermögliche auch den Länder übergreifenden Datenabruf, so Mertin. So könne etwa ein Notar in Rheinland-Pfalz noch während eines Beurkundungstermins online auf ein bayerisches Registerblatt zugreifen. RegisSTAR sei zudem ein Schritt zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs im Bereich der Registerführung. Zukünftig könnten Anträge zum Registergericht elektronisch übermittelt sowie Jahresabschlüsse, Gesellschafterlisten, Satzungen und sonstige Schriftstücke elektronisch eingereicht, archiviert, online recherchiert und abgerufen werden. „Ziel ist die elektronische Akte im Registerverfahren. "


Vgl. auch hier

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