Samstag, 25. Februar 2006

Online-Banking von Sozialzuwendungsempfängern

Die Berliner Senatsverwaltung für Soziales hat sich anlässlich einer Kleinen Anfrage des Abgeordneten Oliver Schruoffeneger (Bündnis 90/Die Grünen)vom 19. Januar 2006 zur Behandlung des Online-Banking bei der Abrechnung von Zuwendungen geäußert. Danach genügt ein Ausdruck der Online-Überweisung als Nachweis allein nicht. Zusätzlich muss der Kontoauszug der Bank mit der entsprechenden Überweisung vorgelegt werden, der mit dem Online-Überweisungsauftrag übereinstimmen muss.

Einzelheiten hier.

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