Samstag, 25. Februar 2006

Justizsenatorin Schubert: Erste Juristische Prüfung in Berlin-Brandenburg dauert unter 6 Monate

Aus einer Antwort der Berliner Senatorin für Justiz, Karin Schubert, auf eine kleine Anfrage des FDP-Abgeordneten Christoph Meyer vom 24. Januar 2006 (Gemeinsames JPA Berlin-Brandenburg - Bedeutung von Fristen nur Examenskandidaten nicht aber dem JPA geläufig?):
Seit einigen Jahren veröffentlichte das Justizprüfungsamt Berlin bzw. nun das Gemeinsame Juristische Prüfungsamt die Noten der einzelnen Aufsichtsarbeiten in der ersten juristischen Staatsprüfung im Internet. Die Veröffentlichung erfolgte sukzessiv, die Noten der Auf-sichtsarbeiten wurden einzeln, je nach dem Eingang der Korrekturen im Netz veröffentlicht. Diese Praxis war auf Berlin beschränkt. In den übrigen Bundesländern, auch in Brandenburg, wird bzw. wurde von einer Veröffentlichung im Internet überwiegend abgesehen; jedenfalls eine sukzessive Veröffentlichung der Ergebnisse erfolgt nicht. Viele Prüflinge empfanden die sukzessive Notenveröffentlichung im Internet als besondere zusätzliche Belastung. Insbesondere wenn die zunächst veröffentlichten Klausurergebnisse die Erwartungen nicht erfüllten, wurde die sukzessive Notenveröffentlichung nicht als hilfreicher Service angesehen, sondern stellte sich als ein beachtlicher zusätzlicher Stressfaktor dar. Umgekehrt verbietet es sich im Interesse einer möglichst zügigen Prüfung, mit den mündlichen Prüfungen erst zu beginnen, wenn sämtliche Klausurergebnisse aller Kandidaten vorliegen und - gegebenenfalls im Internet - veröffentlicht werden können.
Das Gemeinsame Juristische Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg verfährt deshalb, nach Anhörung der Fachschaften, nunmehr wie folgt:

Die mündlichen Prüfungen beginnen, sobald bei den ersten Kandidaten die Klausurergebnisse vorliegen. Die Bewertungen der Aufsichtsarbeiten werden den Kandidaten mit der Ladung zur mündlichen Prüfung mitgeteilt.

Sofern aufgrund der Klausurergebnisse feststeht, dass ein Prüfling die Prüfung nicht bestanden hat, werden die entsprechenden Bescheide mit den Einzelbewertungen zu einem einheitlichen Zeitpunkt versandt.


Prüflinge der Herbstkampagne 2005, die sich im Freiversuchsverfahren nach Berliner Ausbildungsrecht befinden, konnten bereits die Zulassung zur Frühjahrskampagne 2006 beantragen.

Für Prüflinge der Herbstkampagne 2005, die sich im Normalversuch befinden, kommt eine Zulassung zur Wiederholungsprüfung in der Frühjahrskampagne 2006 nicht in Betracht, weil noch nicht feststeht, dass die Prüfung erfolglos war. Insofern hat sich durch die neue Verfahrensweise nichts geändert, da auch bisher der Bescheid über das Nichtbestehen maßgeblich war.


Die erste Klausur im ersten Staatsexamen wurde am 11. Oktober 2005 geschrieben, die erste mündliche Prüfung fand am 23. Januar 2006 statt.

Damit liegt die untere Grenze des Prüfungszeitraums bei 3 Monaten und 12 Tagen.

Wenn der letzte Kandidat im März geprüft sein wird, liegt der längste Prüfungszeitraum unter 6 Monaten. Dies ist - auch im bundesweiten Vergleich - kein langer, sondern ein eher kurzer Prüfungszeitraum.

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